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Diese Übersetzung wird mit der Absicht angeboten, das Verständnis der LaTeX Project Public License (LPPL) zu erleichtern. Es handelt sich jedoch nicht um eine offizielle oder im rechtlichen Sinne anerkannte Übersetzung.

Das LaTeX3 Project ist nicht der Herausgeber dieser Übersetzung, und es hat diese Übersetzung auch nicht als rechtskräftigen Ersatz für die Original-LPPL anerkannt. Da die Übersetzung nicht sorgfältig von Anwälten überprüft wurde, können die Übersetzer nicht garantieren, dass die Übersetzung die rechtlichen Aussagen der LPPL exakt wiedergibt. Wenn Sie sichergehen wollen, dass von Ihnen geplante Aktivitaeten im Sinne der LPPL gestattet sind, halten Sie sich bitte an die englischsprachige Originalversion.

Das LaTeX3 Project möchte Sie darum bitten, diese Übersetzung nicht als offizielle Lizenzbedingungen für von Ihnen geschriebene Programme zu verwenden. Bitte benutzen Sie hierfür stattdessen die von dem LaTeX3 Project herausgegebene englischsprachige Originalversion.


This is a translation of the LaTeX Project Public License (LPPL) into German. This translation is distributed in the hope that it will facilitate understanding, but it is not an official or legally approved translation.

The LaTeX3 Project is not the publisher of this translation and has not approved it as a legal substitute for the authentic LaTeX Project Public License. The translation has not been reviewed carefully by lawyers, and therefore the translator cannot be sure that it exactly represents the legal meaning of the LaTeX Project Public License. If you wish to be sure whether your planned activities are permitted by the LaTeX Project Public License, please refer to the authentic English version.

The LaTeX3 Project strongly urges you not to use this translation as the official distribution terms for your programs; instead, please use the authentic English version published by the LaTeX3 Project.

Inoffizielle deutsche Übersetzung der LaTeX project public license, version 1.3b

Inhalt

LPPL Version 1.3b 2006-01-07

Copyright 2002-05 LaTeX3 Project

Jeder hat das Recht, die Lizenzurkunde und diese Übersetzung zu vervielfältigen und unveränderte Kopien zu verbreiten; Änderungen sind jedoch nicht gestattet.

Diese Übersetzung ist kein rechtskräftiger Ersatz für die englischsprachige Originalversion!

VORWORT

Die LaTeX Project Public License (LPPL) ist die Grundlizenz unter der der LaTeX Kern und die Standard LaTeX Pakete verteilt werden.

Sie können diese Lizenz für jedes Werk verwenden, dessen Rechte-Inhaber Sie sind und das sie verteilen wollen. Diese Lizenz mag besonders nützlich sein, wenn Ihr Werk einen Bezug zu TeX hat (wie ein LaTeX Paket), aber Sie können sie mit kleinen Änderungen sogar verwenden, wenn Ihr Werk keinen Bezug zu TeX hat.

Der Abschnitt `OB UND WIE EIN WERK UNTER DIESER LIZENZ VERTEILT WIRD’, unten, liefert Informationen, Beispiele und Empfehlungen für Autoren die erwägen ihr Werk unter dieser Lizenz zu verteilen.

Diese Lizenz legt Bedingungen fest, unter denen ein Werk verteilt und verändert werden darf, ebenso wie Bedingungen unter denen eine veränderte Version des Werks verteilt werden darf.

Wir, das LaTeX3 Project, glauben, dass die unten genannten Bedingungen Ihnen die Freiheit bieten eine veränderte Version Ihres Werks zu erstellen und zu verteilen, die jede gewünschte technische Spezifikation erfüllt, während die Verfügbarkeit, Unversehrtheit und Zuverlässigkeit dieses Werks bewahrt wird. Wenn Ihnen nicht klar ist, wie Sie ihr Ziel unter Einhaltung dieser Bedingungen erreichen können, können Sie dazu in den Dokumenten cfgguide.tex' und modguide.tex’ in der Standard-LaTeX-Verteilung Vorschläge nachlesen.

DEFINITIONEN

In diesem Lizenzdokument werden folgende Begriffe verwendet:

`Werk’
Jegliches Werk, das unter dieser Lizenz verteilt wird.
`Abgeleitetes Werk’
Jegliches Werk das nach geltendem Recht von dem Werk abgeleitet wurde.
`Veränderung’
Jeglicher Prozess, der nach geltendem Recht ein abgeleitetes Werk schafft, – beispielsweise die Erstellung einer Datei, die eine mit dem Werk verbundene Datei oder einen nennenswerten Teil einer solchen Datei enthält, sei es unverändert oder mit Veränderungen und/oder Übersetzungen in eine andere Sprache.
`Verändern’
Das Ausführen eines Prozesses, der nach geltendem Recht ein abgeleitetes Werk erzeugt.
`Verteilung’
Kopien des Werkes im Ganzen oder in Teilen von einer Person für eine andere verfügbar machen. Verteilung schließt die Bereitstellung irgendeines elektronischen Teils des Werks über Datei-Austausch-Protokolle wie FTP oder HTTP oder verteilte Dateisysteme wie Suns Netzwerk-Datei-System (NFS) ein (ist jedoch nicht darauf beschränkt).
`Kompiliertes Werk’
Eine Version des Werks die in eine Form überführt wurde, in der es auf einem Computer-System direkt verwendbar ist. Dieser Prozess der Überführung kann die Verwendung von Installations-Einrichtungen, die vom Werk zur Verfügung gestellt werden, Umwandlungen des Werks, das Kopieren von Teilen des Werks und andere Aktivitaeten einschließen. Beachten Sie, dass Veränderungen irgendeiner Installations-Einrichtung, die vom Werk zur Verfügung gestellt wird, Veränderung des Werks selbst nach sich zieht.
`Aktueller Betreuer’
Eine Person oder Personen, die im Werk als solche benannt ist oder benannt sind. Wenn keine solche explizite Benennung vorhanden ist, so ist es der Rechte-Inhaber nach geltendem Recht.
`Standard-Interpreter’
Ein Programm oder Prozess, der normalerweise für die Ausführung oder Interpretierung eines Teils oder des ganzen Werks benötigt wird.
Ein Standard-Interpreter kann von externen Teilen abhängen, aber diese sind nicht als Teil des Standard-Interpreters zu betrachten, solange jeder externe Teil sich selbst bei interaktiver Nutzung deutlich identifiziert. Solange bei der Anwendung der Lizenz auf das Werk nicht explizit anderes erklärt ist, ist der einzige anwendbare Standard-Interpreter ein `LaTeX-Format’, bzw. im Falle von Dateien die zum `LaTeX-Format’ selbst gehören, ein Progamm welches die `TeX-Sprache’ implementiert.

BEDINGUNGEN FÜR DIE VERTEILUNG UND VERÄNDERUNG

  1. Andere Aktivitäten als die Verteilung und/oder Veränderung des Werks sind nicht von dieser Lizenz betroffen; sie liegen außerhalb ihres Anwendungsbereiches. Insbesondere ist die Tätigkeit des Ausführens des Werks nicht beschränkt und es sind keine Bedingungen geknüpft, irgendwelche Hilfe für das Werk anzubieten.
  2. Sie dürfen eine vollständige, unveränderte Kopie des Werkes, so wie Sie es erhalten haben, verteilen. Verteilungen von Teilen des Werkes werden als Veränderungen des Werkes betrachtet, und es kann kein Recht zur Verteilung eines solchen Abgeleiteten Werkes aus dieser Regel abgeleitet werden.
  3. Sie dürfen ein Kompiliertes Werk, das aus einer vollständigen, unveränderten Kopie des Werkes erzeugt wurde, nach vorstehender Regel 2 verteilen, solange das Kompilierte Werk in einer Art und Weise verteilt wird, dass die Empfänger das Abgeleitete Werk in genau der Weise installieren können, in der sie es installieren würden, wenn sie selbst das Abgeleitete Werk direkt aus dem Werk erzeugt hätten.
  4. Wenn Sie der Aktuelle Betreuer des Werks sind, können Sie, ohne Beschränkung das Werk verändern und so ein Abgeleitetes Werk schaffen. Sie dürften ebenso das Abgeleitete Werk ohne Einschränkungen verteilen, einschließlich Kompilierter Werke, die aus Abgeleiteten Werken geschaffen wurden. Abgeleitete Werke, die in dieser Weise vom Akuellen Betreuer verteilt werden, sind als aktualisierte Versionen des Werks zu verstehen.
  5. Wenn Sie nicht der Aktuelle Betreuer des Werkes sind, dürfen Sie Ihre Kopie des Werkes verändern und so ein Abgeleitetes Werk auf Grundlage des Werkes schaffen, das Abgeleitete Werk kompilieren und so ein Kompiliertes Werk auf Grundlage des Abgeleiteten Werkes schaffen.
  6. Wenn Sie nicht der Aktuelle Betreuer des Werkes sind, dürfen Sie ein Abgeleitetes Werk verteilen, solange die folgenden Bedingungen für jeden Teil des Werkes eingehalten werden, solange nicht für diesen Teil im Rechte-Hinweis deutlich gemacht ist, dass dieser Teil von diesen Bedingungen ausgenommen ist. Nur der Aktuelle Betreuer ist befugt solch eine Ausnahmeregelung für einen Teil des Werkes zu erlassen.
    1. Wenn Teile des Abgeleiteten Werkes bei Nutzung mit dem Standard-Interpreter eine direkte Ersetzung von Teilen des Werkes sein können, dann muss der Ersetzungs-Teil aus dem Abgeleiteten Werk, wann immer dieser Teil des Werks sich selbst gegenüber dem Anwender bei der interaktiven Verwendung mit dem Standard-Interpreter identifiziert, sich gegenüber dem Anwender klar und unmissverständlich selbst als eine veränderte Version dieses Teils identifizieren.
    2. Jeder Teil des Abgeleiteten Werks enthält einen deutliche Hinweis auf die genaue Natur der Änderungen an diesem Teil oder einen deutlichen Verweis auf eine andere Datei, die als Teil des Abgeleiteten Werks verteilt wird und eine vollständige und genaue Liste der Änderungen enthält.
    3. Das Abgeleitete Werk enthält keine Aussagen aus denen man schliessen kann, dass irgendeine Person, einschließlich (aber nicht beschränkt auf den) des Autors der Original-Version des Werkes, irgendwelche Unterstützung, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Meldung und Behandlung von Fehlern, gegenüber den Empfängern des Abgeleiteten Werkes leistet, solange diese Personen nicht ausdrücklich erklärt haben, dass sie solch eine Unterstützung für das Abgeleitete Werk leisten werden.
    4. Sie verteilen zusammen mit dem Abgeleiteten Werk mindestens eines der folgenden:
      1. Eine vollständige, unveränderte Kopie des Werks; wenn Ihre Verteilung eines veränderten Teils darin besteht, Zugang zum Kopieren eines veränderten Teils von einem bestimmten Ort anzubieten, dann wird diese Bedingung erfüllt, wenn Sie gleichwertigen Zugang zu einer Kopie des Werkes am gleichen oder einem vergleichbaren Ort anbieten, selbst wenn Dritte so nicht gezwungen sind, das Werk zusammen mit dem veränderten Teil zu kopieren.
      2. Informationen, die ausreichen, eine vollständige, unveränderte Kopie des Werks zu erhalten.
  7. Wenn Sie nicht der Aktuelle Betreuer des Werkes sind, dürfen Sie ein Kompiliertes Werk, das aus einem Abgeleiteten Werk erzeugt wurde, verteilen, solange das Abgeleitete Werk an alle Empfänger des Kompilierten Werkes verteilt wird und solange die Bedingungen aus vorstehender Regel&nbp;6 mit Blick auf das Abgeleitete Werk erfüllt sind.
  8. Die vorstehenden Bedingungen sind nicht dazu gedacht, Veränderungen gleich welcher Weise und welchen Teils zu verhindern, die dazu führen, dass dieser Teil mit einer aktualisierten Version dieses Teiles, wie sie vom Aktuellen Betreuer nach Regel 4 verteilt wird, identisch wird. Die vorstehenden Bedingungen sind daher auf diesen Fall nicht anzuwenden.
  9. Verteilungen des Werkes und jedes Abgeleiteten Werkes in einem alternativen Format, aus dem das Werk oder das abgeleitete Werk (im Ganzen oder in Teilen) dann erzeugt wird, indem irgend ein Prozess auf das Format angewendet wird, schwächt keinen Abschnitt dieser Lizenz ab und hebt keinen Abschnitt dieser Lizenz auf, da sie das Ergebnis der Anwendung dieses Prozesses betreffen.
    1. Ein Abgeleitetes Werk darf unter einer anderen Lizenz verteilt werden, solange sichergestellt ist, dass diese Lizenz selbst die Bedingungen aus Regel 6 in Bezug auf das Werk beachtet, obgleich sie nicht die restlichen Bedingungen dieser Lizenz zu beachten hat.
    2. Wenn ein Abgeleitetes Werk unter einer anderen Lizenz verteilt wird, muss dieses Abgeleitete Werk genügend Dokumentation als Teil von sich selbst bieten, damit jeder Empfänger dieses Abgeleiteten Werkes die Bedingungen von vorstehender Regel 6, betreffend Änderungen des Werks, beachten kann.
  10. Diese Lizenz trifft keine Einschränkungen für Werke, die in keiner Beziehung zu dem Werk stehen, noch trifft diese Lizenz irgendwelche Einschränkungen betreffens das Zusammenpacken solcher Werke mit dem Werk auf irgendeine Art.
  11. Nichts in dieser Lizenz ist dazu gedacht oder darf dazu verwendet werden vollständige Einhaltung geltenden Rechts durch alle Beteiligten zu verhindern.

KEINE GEWÄHRLEISTUNG

Es besteht keinerlei Gewährleistung für das Werk, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich bestätigt, stellen die Rechte-Inhaber das Werk so zur Verfügung, `wie es ist’, ohne irgendeine Gewährleistung, weder ausdrücklich noch implizit, einschließlich, aber nicht begrenzt auf, Marktreife oder Tauglichkeit für einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko bezüglich Qualität und Leistungsfähigkeit des Programms liegt bei Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft herausstellen, liegen die Kosten für notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur bei Ihnen.

In keinem Fall, außer wenn durch geltendes Recht gefordert oder schriftlich zugesichert, ist irgendein Rechte-Inhaber oder ein in einem Teil des Werkes namentlich genannter Autor oder irgendein anderer, der das Programm wie oben erlaubt modifiziert und/oder verbreitet hat, Ihnen gegenüber für irgendwelche Schäden haftbar, einschließlich jeglicher allgemeiner oder spezieller Schäden, Schäden durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder Folgeschäden, die aus der Benutzung des Werkes oder der Unbenutzbarkeit des Werkes folgen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die von Ihnen oder anderen getragen werden müssen, oder dem Unvermögen des Werkes, mit irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein Rechte-Inhaber oder genannter Autor oder genannter Dritter über die Moeglichkeit solcher Schäden unterrichtet worden war.

BETREUUNG DES WERKES

Das Werk hat den Status `author-maintained’ (vom Autor betreut) wenn der Rechte-Inhaber ausdrücklich und deutlich in der Nähe des grundlegenden Rechtehinweises im Werk feststellt, dass das Werk nur vom Rechte-Inhaber betreut werden kann oder einfach, dass es `author-maintained’ (vom Autor betreut) ist.

Das Werk hat den Status `maintained’ (betreut), wenn ein Aktueller Betreuer existiert, der im Werk angezeigt hat, dass er bereit ist, Fehlermeldungen das Werk betreffend zu erhalten (beispielsweise, indem er eine gültige E-Mail-Adresse bekannt gibt). Es ist nicht erforderlich, dass der Aktuelle Betreuer diese Fehlermeldungen bestätigt oder auf sie reagiert.

Das Werk wechselt vom Status `maintained’ (betreut) in den Status `unmaintained’ (nicht betreut), wenn kein Aktueller Betreuer vorhanden ist oder die Person, die als Aktueller Betreuer des Werks festgelegt ist, für einen Zeitraum von sechs Monaten nicht auf dem bekannten Kommunikationsweg erreichbar ist, und keine anderen Anzeichen einer aktiven Betreuung zu erkennen sind.

Wenn das Werk den Status `unmaintained’ hat, können Sie durch die folgenden Schritte zum Aktuelle Betreuer des Werkes werden:

  1. Unternehmen Sie vertretbare Anstrengungen, um den Aktuellen Betreuer (und den Rechte-Inhaber, falls dies zwei verschiedene Personen sind) durch Nutzung des Internets und anderer Methoden ausfindig zu machen.
  2. Wenn diese Suche erfolgreich ist, dann erkundigen Sie sich, ob das Werk noch immer betreut wird.
    1. Wenn es betreut wird, fragen Sie den Aktuellen Betreuer nach einer Aktualisierung der Kommunikationsdaten innerhalb eines Monats.
    2. Wenn die Suche erfolglos ist oder vom Aktuellen Betreuer nichts unternommen wird, um die aktive Betreuung fortzusetzen oder wiederaufzunehmen, dann zeigen Sie in der zur Sache gehörenden Nutzergemeinschaft Ihren Willen zur Übernahme der Betreuung an. (Wenn das Werk ein LaTeX-Werk ist, kann dies beispielsweise durch eine Mitteilung in comp.text.tex oder de.comp.text.tex erfolgen).
    1. Wenn der Aktuelle Betreuer erreichbar ist und der Übergabe der Betreuung an Sie zustimmt, dann hat dies sofortige Wirkung nach Bekanntgabe.
    2. Wenn der Aktuelle Betreuer nicht erreichbar ist und der Rechte-Inhaber einer Übergabe der Betreuung an Sie zustimmt, dann hat sofortige Wirkung nach Bekanntgabe.
  3. Wenn Sie eine Willens-Bekanntgabe wie oben in 2b beschrieben durchführen und nach drei Monaten Ihr Wunsch weder vom Aktuellen Betreuer noch vom Rechte-Inhaber noch von anderen Personen zurückgewiesen wurde, dann können Sie Verfügungen für das Werk treffen, damit sie als (neuer) Aktueller Betreuer bezeichnet werden.
  4. Wenn der zuvor unerreichbare Aktuelle Betreuer innerhalb weiterer drei Monate nach einer erfolgten Änderung gemäß den Bedingungen von 3b oder 4 erreichbar wird, dann muss dieser Aktuelle Betreuer auf seinen Wunsch wieder der Aktuelle Betreuer werden, wenn er innerhalb eines Monats seine Kommunikationsdaten aktualisiert.

Ein Wechsel des Aktuellen Betreuers allein ändert nichts an der Tatsache, dass das Werk unter der LPPL verteilt wird.

Wenn Sie der Aktuelle Betreuer des Werks werden, sollten Sie unverzüglich das Werk mit einer deutlichen und unmissverständlichen Feststellung über Ihren Status als Aktueller Betreuer versehen. Sie sollten ebenfalls Ihren neuen Status derselben Nutzergemeinschaft bekannt geben wie in oben in 2b.

OB UND WIE EIN WERK UNTER DIESER LIZENZ VERTEILT WERDEN SOLLTE

Dieser Abschnitt enthält wichtige Informationen, Beispiele und Empfehlungen für Autoren, die erwägen Ihr Werk unter dieser Lizenz zu verteilen. Die Autoren sind in diesem Abschnitt mit `Sie’ bezeichnet.

Wahl dieser Lizenz oder einer anderen Lizenz

Wenn Sie für irgend einen Teil Ihres Werkes Bedingungen für die Verteilung benötigen oder wollen, die bedeutsam von dieser Lizenz abweichen, dann sollten Sie sich an keiner Stelle Ihres Werkes auf diese Lizenz beziehen, sondern stattdessen Ihr Werk unter einer anderen Lizenz verteilen. Sie können dann den Text dieser Lizenz als Modell für Ihre eigene Lizenz verwenden, aber Ihre Lizenz sollte sich nicht auf diese Lizenz beziehen, anderenfalls entsteht der Eindruck, dass Ihr Werk unter der LPPL verteilt wird.

Das Dokument `modguide.tex’ in der Standard-LaTeX-Verteilung erklärt die Motivation hinter den Bedingungen dieser Lizenz. Es erklärt beispielsweise, warum die Verteilung von LaTeX unter der GNU General Public License (GPL) als unpassend betrachtet wurde. Selbst wenn Ihr Werk nicht mit LaTeX zu tun hat, kann die Diskussion in `modguide.tex’ immer noch relevant sein und Autoren, die beabsichtigen ihr Werk unter irgendeiner Lizenz zu verteilen wird empfohlen es zu lesen.

Eine Empfehlung für Änderungen ohne Verteilung

Es ist klug niemals einen Teil des Werkes zu verändern, auch nicht für die eigene persönliche Verwendung, ohne alle obigen Regeln für die Verteilung des veränderten Teils einzuhalten. Auch wenn Sie beabsichtigen, diesen veränderten Teil niemals zu verteilen, geschieht dies des öfteren versehentlich – Sie könnten vergessen, dass Sie diesen Teil verändert haben; oder es könnte Ihnen nicht bewusst sein, wenn Sie anderen den Zugang zu der veränderten Version erlauben, dass Sie sie damit verteilen und Sie so gegen die Bedingungen dieser Lizenz in einer Weise verstoßen, die rechtliche Implikationen haben und, schlimmer, Probleme in der Nutzergemeinschaft verursachen kann. Es ist daher üblicherweise in Ihrem eigenen Interesse, Ihre eigene Kopie des Werkes identisch mit der öffentlichen Version zu halten. Viele Werke unterstützen Wege, um das Verhalten des Werkes ohne Änderung eines lizensierten Teils zu verändern.

Wie diese Lizenz zu nutzen ist

Um diese Lizenz zu nutzen, fügen Sie in jeden Teil Ihres Werkes einen expliziten Rechtehinweis sowohl mit Ihrem Namen als auch dem Jahr, in dem das Werk geschrieben und/oder wesentlich geändert wurde, ein. Fügen Sie ebenfalls eine Festlegung ein, dass die Verteilung und/oder Veränderung dieses Teils nach durch die Bedingungen dieser Lizenz geregelt ist.

Hier ist ein Beispiel für solch einen Hinweis und eine Festlegung:

%% pig.dtx
%% Copyright 2005 M. Y. Name
%
% This work may be distributed and/or modified under the
% conditions of the LaTeX Project Public License, either version 1.3
% of this license or (at your option) any later version.
% The latest version of this license is in
%   http://www.latex-project.org/lppl.txt
% and version 1.3 or later is part of all distributions of LaTeX
% version 2005/12/01 or later.
%
% This work has the LPPL maintenance status `maintained'.
% 
% The Current Maintainer of this work is M. Y. Name.
%
% This work consists of the files pig.dtx and pig.ins
% and the derived file pig.sty.

auf Deutsch (Sie sollten den Hinweis und die Festlegung jedoch unbedingt zumindest auch in englischer Sprache aufnehmen):

%% pig.dtx
%% Copyright 2005 M. Y. Name
%
% Dieses Werk darf nach den Bedingungen der LaTeX Project Public Lizenz,
% entweder Version 1.3 oder (nach Ihrer Wahl) jede spaetere Version, 
% verteilt und/oder verändert werden.
% Die neuste Version dieser Lizenz ist
%   http://www.latex-project.org/lppl.txt
% und Version 1.3 oder neuer ist Teil aller Verteilungen von LaTeX
% Version 2005/12/01 oder spaeter.
%
% Dieses Werk hat den LPPL-Betreuungs-Status "maintained" (betreut).
%
% Der Aktuelle Betreuer dieses Werkes ist M. Y. Name.
%
% Dieses Werk besteht aus den Dateien pig.dtx und pig.ins und der
% abgeleiteten Datei pig.sty.

Mit solchem Hinweis und Festlegung in einer Datei, sind die Bedingungen dieses Lizenz-Dokuments anzuwenden, wobei das `Werk’ sich auf die drei Dateien `pig.dtx’, `pig,ins’ und `pig.sty’ bezieht (das letzte wird aus `pig.dtx’ unter Verwendung von `pig.ins’ erzeugt), der `Standard-Interpreter’ bezieht sich auf jegliches `LaTeX-Format’ und beide `Rechte-Inhaber’ und `Aktueller Betreuer’ beziehen sich auf die Person `M. Y. Name’.

Wenn Sie nicht wollen, dass der Betreuer-Abschnitt der LPPL auf Ihr Werk anzuwenden ist, ändern Sie oben “maintained” in “author-maintained”. Wir empfehlen die Verwendung von “maintained”, da der Betreuungs-Abschnitt hinzugefügt wurde um sicherzustellen, dass Ihr Werk für die Nutzergemeinschaft nützlich bleibt, selbst wenn Sie es nicht mehr selbst betreuen und aktualisieren können.

Abgeleitete Werke, die keinen Ersatz darstellen

Diverse Bedingungen der LPPL treffen Festlegungen, um die Benutzbarkeit und Stabilität für die Nutzergemeinschaft sicher zu stellen. Daher befassen sie sich mit dem Fall, dass ein abgeleitetes Werk (kompatibel oder auch nicht kompatibel) dazu gedacht ist, als Ersatz des Originalwerks verwendet zu werden. Falls das nicht der Fall ist (beispielsweise, wenn nur einige wenige Zeilen Quelltext in einem komplett anderen Zusammenhang wiederverwendet werden), dann finden die Bedingungen 6b und 6d keine Anwendung.

Wichtige Empfehlungen

Festlegen was das Werk ausmacht

Die LPPL erfordert, dass die Verteilung des Werkes alle Dateien des Werkes beinhaltet. Es ist daher wichtig, dass Sie für den Lizenznehmer eine Möglichkeit schaffen, festzustellen welche Dateien das Werk ausmachen. Dies kann beispielsweise erreicht werden, indem alle Dateien des Werks in der Nähe des Rechte-Hinweises in jeder Datei aufgeführt werde oder durch eine Zeile wie:

% This work consists of all files listed in manifest.txt.

auf Deutsch (Sie sollten den Hinweis jedoch unbedingt zumindest auch in englischer Sprache aufnehmen):

% Dieses Werk besteht aus allen in manifest.txt aufgefuehrten Dateien

an dieser Stelle. Bei Fehlen einer unzweideutigen Liste kann es für den Lizenznehmer unmöglich sein herauszufinden woraus nach Ihrer Auffassung das Werk besteht, in diesem Fall wäre der Lizenznehmer berechtigt sinnvolle Annahmen zu treffen, aus welchen Dateien das Werk besteht.